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Immobilienhinweis geben und gemeinsam profitieren!

Ein guter Tipp kann sich auszahlen - Tippgeber-Prämie

Vielleicht haben Sie gehört, dass Nachbarn ihr Haus verkaufen möchten. Vielleicht wissen Sie von einer Eigentumswohnung, einem Mehrfamilienhaus oder einem Grundstück, für das ein Käufer gesucht wird. Oder in Ihrem beruflichen Netzwerk steht eine Immobilientransaktion bevor.

Solche Hinweise sind für uns wertvoll. Deshalb möchten wir Sie an unserem gemeinsamen Erfolg beteiligen.

Sie geben uns den Hinweis oder stellen den Erstkontakt her. Wir kümmern uns anschließend um die persönliche Beratung, die professionelle Bewertung, die Vermarktung und den gesamten Verkaufsprozess.

So funktioniert die Tippgeber-Prämie

1. Immobilientipp abgeben

Übermitteln Sie uns die wichtigsten Informationen zur Immobilie oder zum Grundstück. Voraussetzung ist, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer mit einer Kontaktaufnahme durch Deine Wohnimmobilie einverstanden ist.

2. Wir prüfen Ihren Hinweis

Wir setzen uns persönlich mit Ihnen in Verbindung, prüfen die Angaben und klären, ob die Immobilie zu unserem Tätigkeitsbereich passt.

3. Wir übernehmen den Verkauf

Kommt ein Maklerauftrag zustande, begleitet unser erfahrenes Team die Eigentümer vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Abschluss des Verkaufs.

4. Sie erhalten Ihre Prämie

Nach erfolgreichem Abschluss des notariellen Kaufvertrags und Eingang der vereinbarten Maklercourtage zahlen wir Ihnen die zuvor vereinbarte Tippgeber-Prämie aus.

Ihre Prämie richtet sich nach dem Geschäftsumfang

Nicht jede Immobilie und nicht jedes Verkaufsvorhaben ist gleich. Deshalb richtet sich die Höhe der Tippgeber-Prämie nach dem wirtschaftlichen Umfang des erfolgreich vermittelten Geschäfts.

Nach Prüfung Ihres Hinweises informieren wir Sie transparent über die mögliche Prämienhöhe. Die konkrete Vereinbarung wird schriftlich festgehalten.

Je höher der Umfang des erfolgreich abgeschlossenen Geschäfts,
desto höher fällt in der Regel auch Ihre Tippgeber-Prämie aus.

Rechenbeispiel für Ihre Prämie

550000 € Verkaufspreis
3,57 % Maklerprovision
2000 € Prämie

Welche Immobilien können Sie uns empfehlen?

Wir freuen uns insbesondere über Hinweise zu:

  • Einfamilienhäusern und Doppelhäusern
  • Reihenhäusern
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäusern
  • Wohn- und Geschäftshäusern
  • Baugrundstücken
  • Entwicklungsgrundstücken
  • Immobilienportfolios
  • Verkaufsabsichten, die noch nicht öffentlich bekannt sind

Auch dann, wenn noch keine konkrete Verkaufsentscheidung getroffen wurde, kann sich ein vertrauliches Erstgespräch lohnen.

Was macht einen qualifizierten Immobilientipp aus?

Ein qualifizierter Tipp liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • die Immobilie oder das Grundstück tatsächlich verkauft werden könnte,
  • die Eigentümerin oder der Eigentümer mit einer Kontaktaufnahme einverstanden ist,
  • uns das Objekt beziehungsweise die Verkaufsabsicht noch nicht bekannt ist,
  • noch kein Maklervertrag mit Deine Wohnimmobilie besteht,
  • Sie den Hinweis übermitteln, bevor wir selbst Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen haben.

Ob ein Hinweis prämienberechtigt ist, prüfen wir nach Eingang Ihrer Angaben. Sie erhalten anschließend eine persönliche Rückmeldung.

Sie geben den Tipp. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Als Tippgeber müssen Sie keine Immobilie bewerten, keine Verkaufsgespräche führen und keine Interessenten suchen.

Ihre Aufgabe beschränkt sich auf den Hinweis beziehungsweise die Herstellung des Erstkontakts. Die weitere Beratung und Vermittlung übernimmt vollständig das Team von Deine Wohnimmobilie.

Dabei behandeln wir Ihren Hinweis und alle übermittelten Informationen vertraulich und diskret.

Marvin Hannebrook

Marvin Hannebrook

Geschäftsleitung

Dietrich-Borggreve-Straße 28
49828 Neuenhaus
  05941 / 999 054-25
  hannebrook@deine-wohnimmobilie.de

Warum Deine Wohnimmobilie?

Persönliche Betreuung

Eigentümer erhalten bei uns eine individuelle Beratung und einen festen persönlichen Ansprechpartner.

Professionelle Immobilienbewertung

Wir analysieren die Immobilie, den lokalen Markt und die realistischen Verkaufsmöglichkeiten.

Moderne Vermarktung

Mit hochwertigen Präsentationen, digitaler Vermarktung und einem starken Netzwerk erreichen wir passende Kaufinteressenten.

Verlässliche Abwicklung

Wir begleiten den gesamten Verkaufsprozess bis zum Notartermin und darüber hinaus.

Faire Tippgeber-Prämie

Wenn aus Ihrem Hinweis ein erfolgreicher Verkauf entsteht, beteiligen wir Sie am Erfolg.

Häufige Fragen zur Tippgeber-Prämie

Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen einen Immobilientipp abgeben. Bei regelmäßig ausgeübter oder beruflich veranlasster Tippgebertätigkeit können gesonderte rechtliche oder steuerliche Regelungen gelten.

Nicht zwingend. Sie sollten jedoch konkrete Informationen zur Immobilie oder zur Verkaufsabsicht haben. Eine Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer erfolgt nur mit deren Einverständnis.

Bitte übermitteln Sie persönliche Kontaktdaten der Eigentümer nur, wenn diese der Weitergabe und einer Kontaktaufnahme durch Deine Wohnimmobilie zugestimmt haben.

Alternativ können Sie den Eigentümern unsere Kontaktdaten weitergeben und darum bitten, sich unter Angabe Ihres Namens direkt bei uns zu melden.

Die Auszahlung erfolgt, wenn aufgrund Ihres Hinweises ein Maklerauftrag zustande gekommen ist, die Immobilie erfolgreich verkauft wurde, der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde und die vereinbarte Maklercourtage vollständig bei uns eingegangen ist.

Die Höhe richtet sich nach dem Umfang des erfolgreich vermittelten Geschäfts. Nach Prüfung des Hinweises teilen wir Ihnen die mögliche Prämienhöhe mit und bestätigen die Vereinbarung schriftlich.

Für Immobilien oder Verkaufsvorhaben, die uns bereits bekannt sind oder zu denen bereits ein Kontakt besteht, kann in der Regel keine Tippgeber-Prämie gezahlt werden.

Nein. Nach der Herstellung des Erstkontakts übernehmen wir alle weiteren Schritte. Sie sind nicht an der Beratung, den Verhandlungen oder der Vermittlung beteiligt.

Tippgeber-Prämien können steuerlich relevant sein. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.

Kennen Sie eine passende Immobilie oder ein Grundstück?

Dann lassen Sie uns darüber sprechen. Übermitteln Sie uns Ihren Hinweis einfach und unverbindlich. Wir prüfen die Angaben persönlich und melden uns bei Ihnen.

Kommt durch Ihren Tipp ein erfolgreicher Immobilienverkauf zustande, erhalten Sie Ihre individuell vereinbarte Tippgeber-Prämie.

Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Rechtlicher Hinweis

Die Tippgeberprämie wird ausgezahlt, sobald durch den Hinweis ein wirksamer Vertriebsauftrag zustande kommt. Die Prämie gilt ausschließlich für bislang unbekannte Objekte. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Der Empfänger ist selbst für die steuerliche Behandlung der Tippgeberprämie verantwortlich.
Für die Zahlung einer Tippgeber-Prämie gelten die Bedingungen der jeweiligen Tippgebervereinbarung. Ein Anspruch auf eine Prämie entsteht nur, wenn der Hinweis von Deine Wohnimmobilie schriftlich bestätigt wurde und die vereinbarten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Die Tippgeberin beziehungsweise der Tippgeber übernimmt keine Makler-, Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.